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31.
Strafverteidigertag
Brauchen
wir ein neues Strafrecht?
Aufgaben und Grenzen des materiellen Strafrechts Rostock,
23.-25.3.2007 Die
Ergebnisse der Arbeitsgruppen  Am
Sonntag, 25. März 2007, ging nach drei Tagen der 31. Strafverteidigertag
in Rostock zu Ende. Mehr als 450 Anwälte sowie Vertreter aus Justiz und Wissenschaft
haben seit Freitag über Tendenzen der Ausweitung strafrechtlicher Vorschriften
auf eine Vielzahl gesellschaftlicher Problemfelder diskutiert. Unter dem Gesamttitel
"Brauchen wir ein neues Strafrecht?" trafen insgesamt sieben Fachgruppen
zu den Themen Menschenhandel, Wirtschaftsstrafrecht, "Alters"strafrecht,
Europa, Sanktionen, Jugend- und Betäubungsmittelstrafrecht zusammen. Die
Kriminalpolitik der Gegenwart ist gekennzeichnet von einer stetigen Ausweitung
des Strafrechts. Strafrechtliche Sanktionen aber sollten immer das letzte und
auf das Notwendigste begrenzte Mittel staatlicher Reaktion sein. Mittlerweile
ertönt der Ruf nach härteren Strafen fast reflexhaft, wann immer
ein gesellschaftlicher Missstand "entdeckt" - und das heißt oft
nur: ins Licht der medialen Öffentlichkeit gerückt - wird. Die vielfach
kritisierte Unterstrafestellung des "Menschenhandels" und des "Stalkings"
sind Beispiele dieser Tendenz, ebenso wie die Forderung nach Strafbarkeit von
Freiern. Weder
ist Strafrecht in der Lage, durch hohe Strafandrohungen kriminalisiertes Verhalten
zu beseitigen oder wenigstens erheblich einzuschränken, noch werden durch
Strafrecht gesellschaftliche Probleme gelöst. Die
AG 1 ("Menschenhandel") verweist darauf, dass Mindeststandards zur Gewährleistung
wirtschaftlicher Freiheit aller Berufsgruppen, selbstverständlich auch von
Prostituierten, effektiv nur durch nicht-strafrechtliche Regelungen aus dem Bereich
des Zivil-, Gewerbe-, Aufenthaltsrechts etc. gewährleistet werden kann. In
der AG 2 ("Ordnungsfaktor Wirtschaftsstrafrecht") wurde eine Rückbesinnung
auf die wirtschaftslenkenden Normen des Verwaltungsrechts gefordert sowie z.B.
transparente Vergabeverfahren u.a. bei Subventionen. Die
AG 3 ("Alter schützt vor Strafe nicht") empfiehlt die flächendeckende
Ausgestaltung altersgerechten Strafvollzuges und die vermehrte Möglichkeit,
im Alter Freiheitsstrafen frühzeitig zur Bewährung auszusetzen. Die
AG 4 ("Europa: Neues Strafrecht durch die Hintertür?") verlangt
europäische Mindestverfahrensgrundrechte, die allen europäischen Bürger/innen
einen Verfahrensgrundrechtsschutz in der rechtsstaatlichen Tradition Europas gewährleistet. Die
AG 5 ("Andere Sanktionen statt voller Knäste") fordert den Ausbau
alternativer (ambulanter) Sanktionen u.a. durch die Erweiterung der Tätigkeit
freier Träger zur Unterstützung von Straffälligen - auch, um einer
Rückfallgefahr durch geeignete Maßnahmen begegnen zu können. Die
AG 6 lehnt die von der Bundesregierung geplante nachträgliche Sicherungsverwahrung
für Jugendliche ab. Sie ist mangels zuverlässiger Prognosemethoden nicht
rechtspraktikabel. Die bisher von den Länder vorgelegten Entwürfe zur
Regelung des Jugendstrafvollzugs sind verfassungswidrig und in jeder Hinsicht
ungenügend. Die
AG 7 ("Betäubungsmittel-Nebenstrafrecht?") verneint, im Einklang
mit naturwissenschaftlichen Erkenntnissen die Gefährlichkeit von Cannabis
und Cannabis-Produkten und bezeichnet den angeblichen Schutz der Konsumenten oder
Dritter durch das BtMG vor Schäden durch den BtM-Konsum als illegitim.
Die entsprechenden materiell-rechtlichen und strafprozessualen Eingriffsmöglichkeiten
des BtMG gefährden daher die Rechtsstaatlichkeit. Strafrecht,
so die Forderung der Strafverteidiger/innen, muss letzte Möglichkeit bleiben
und darf zivile Formen gesellschaftlicher Regulierung und Konfliktbeilegung nicht
ersetzen. Die
Strafverteidigervereinigungen fordern den Gesetzgeber auf, seine Reformbemühungen
im Strafrecht an dem ihm ursprünglich zugedachten ultima ratio Prinzip zu
orientieren und das geltende Strafrecht einer gründlichen Revision im Hinblick
auf seine Notwendigkeit und Geeignetheit zur gesellschaftlichen Konfliktlösung
zu unterziehen. |