Hamburg/Berlin, 28. Februar 2010

Nach drei Tagen ging am Sonntag den 28. Februar 2010 der 34. Strafverteidigertag in Hamburg zu Ende. Mehr als 600 Anwälte, Vertreter der Justiz und Wissenschaftler haben unter dem Titel »Wehe dem, der beschuldigt wird…« aktuelle Entwicklungen der Rechtspolitik und der Rechtsprechung diskutiert.

In seinem Eröffnungsvortrag zu dem Thema »Strafverteidigung als Privileg« vertrat der Hamburger Rechtsanwalt Dr. Bernd Wagner die Auffassung, dass die Sonderstellung der Verteidigung nicht als ein mit der Berufsausübungsfreiheit des Anwaltes nach Art. 12 GG begründeter »Vertrauensvorschuss« verstanden werden dürfe, die an die Erwartung eines Wohlverhaltens geknüpft sei und bei Enttäuschung dieser Erwartung zur Disposition des Gerichts stehe. Vielmehr – so Wagner – sei die Sonderstellung der Verteidigung als Schutzrecht des beschuldigten Mandanten zu verstehen und verpflichte die Verteidigung zur Wahrnehmung seiner Interessen. Das wahre Privileg der Verteidigung bestehe nicht in einer in Wahrheit diskriminierenden Besserstellung gegenüber den Anwälten, die nicht Verteidiger sind, sondern in der Berechtigung und Verpflichtung, die Mandanteninteressen ohne Rücksicht auf Wohlverhaltenserwartungen der Justiz wahrzunehmen.

Am Samstag trafen insgesamt sechs Fachgruppen zu den Themen Recht der Revision und der Wiederaufnahme, Kriminalprognose, Kriminaltechnik, Jugendstrafrecht und Transparenz im Strafverfahren zusammen.

Die AG 1 (»Der Geist des Obrigkeitsstaats im Revisionsrecht«) kritisierte an der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes die Einschränkung der Möglichkeiten, Verfahrensfehler mit der Revision geltend zu machen und die gravierenden Begründungsmängel besonders der rechtsfortbildenden Entscheidungen, die die Verteidigungsrechte des Beschuldigten beschränken. Die AG forderte eine Begründungspflicht auch für die Beschlüsse, mit denen Revisionen ohne Hauptverhandlung verworfen werden.

Die AG 2 (»Prognose und Strafrecht«) kritisierte die im Bereich der Maßregelanordnungen festzustellende Abwendung vom Ziel der Resozialisierung hin zur Gefahrenabwehr und stellte fest, dass die erstellten Prognosegutachten in der Praxis vielfach nicht den entwickelten Standards entsprechen.

Die AG 3 (»Labeling«) befasste sich mit dem Berliner Modell der Behandlung „jugendlicher Intensivtäter“ und kritisierte die negativen Rückkoppelungseffekte der Stigmatisierung als „Intensivtäter“ für die delinquente Entwicklung . Die AG forderte alternative, auf Hilfe ausgerichtete Strategien für den Umgang mit den sog. Intensivtätern.

Die AG 4 (»Kritische Kriminaltechnik«) informierte über aktuelle Entwicklungen und methodische Standards bei den forensischen Wissenschaften.

Die AG 5 (»(Mehr) Transparenz im Strafverfahren«) untersuchte die Auswirkungen, die eine Videodokumentation auf die Beweisqualität von Zeugen- und Beschuldigtenvernehmungen erwarten lässt. Die AG forderte die Einführung einer solchen Videodokumentation im Ermittlungsverfahren und der Hauptverhandlung.

Die AG 6 (»Wiederaufnahme«) forderte eine Stärkung der Rechte des Verurteilten in Strafverfahren gegen Zeugen denen eine Falschaussage zulasten des Verurteilten vorgeworfen wird. Außerdem forderte die Arbeitsgruppe die Anerkennung eines prozessordnungswidrigen »Deals« als absoluten Wiederaufnahmegrund. Weiter forderte die Arbeitsgruppe eine Verbesserung der Möglichkeiten des Verurteilten, asservierte Spuren fachkundig untersuchen zu lassen.

Die Abschlussdiskussion am Sonntag, den 28. Februar 2009, unter dem Thema »Verpolizeilichung des Ermittlungsverfahrens« setzte sich mit der Machtverschiebung im Ermittlungsverfahren von der Staatsanwaltschaft zur Polizei auseinander und diskutierte bereits vollzogene Gesetzesänderungen sowie die im Koalitionsvertrag vereinbarten Änderungen des Zeugenrechts, durch die die bedenklichen Entwicklungen der Praxis sanktioniert werden.

Die Strafverteidigervereinigungen warnen davor, die Leitungs- und Kontrollfunktion der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren weiter abzubauen.

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