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Hamburg/Berlin,
28. Februar 2010
Nach
drei Tagen ging am Sonntag den 28. Februar 2010 der
34. Strafverteidigertag in Hamburg zu Ende. Mehr als
600 Anwälte, Vertreter der Justiz und Wissenschaftler
haben unter dem Titel »Wehe dem, der beschuldigt
wird
« aktuelle Entwicklungen der Rechtspolitik
und der Rechtsprechung diskutiert.
In
seinem Eröffnungsvortrag zu dem Thema »Strafverteidigung
als Privileg« vertrat der Hamburger Rechtsanwalt
Dr. Bernd Wagner die Auffassung, dass die Sonderstellung
der Verteidigung nicht als ein mit der Berufsausübungsfreiheit
des Anwaltes nach Art. 12 GG begründeter »Vertrauensvorschuss«
verstanden werden dürfe, die an die Erwartung eines
Wohlverhaltens geknüpft sei und bei Enttäuschung
dieser Erwartung zur Disposition des Gerichts stehe.
Vielmehr so Wagner sei die Sonderstellung
der Verteidigung als Schutzrecht des beschuldigten Mandanten
zu verstehen und verpflichte die Verteidigung zur Wahrnehmung
seiner Interessen. Das wahre Privileg der Verteidigung
bestehe nicht in einer in Wahrheit diskriminierenden
Besserstellung gegenüber den Anwälten, die
nicht Verteidiger sind, sondern in der Berechtigung
und Verpflichtung, die Mandanteninteressen ohne Rücksicht
auf Wohlverhaltenserwartungen der Justiz wahrzunehmen.
Am
Samstag trafen insgesamt sechs Fachgruppen zu den Themen
Recht der Revision und der Wiederaufnahme, Kriminalprognose,
Kriminaltechnik, Jugendstrafrecht und Transparenz im
Strafverfahren zusammen.
Die
AG 1 (»Der Geist des Obrigkeitsstaats im Revisionsrecht«)
kritisierte an der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes
die Einschränkung der Möglichkeiten, Verfahrensfehler
mit der Revision geltend zu machen und die gravierenden
Begründungsmängel besonders der rechtsfortbildenden
Entscheidungen, die die Verteidigungsrechte des Beschuldigten
beschränken. Die AG forderte eine Begründungspflicht
auch für die Beschlüsse, mit denen Revisionen
ohne Hauptverhandlung verworfen werden.
Die
AG 2 (»Prognose und Strafrecht«) kritisierte
die im Bereich der Maßregelanordnungen festzustellende
Abwendung vom Ziel der Resozialisierung hin zur Gefahrenabwehr
und stellte fest, dass die erstellten Prognosegutachten
in der Praxis vielfach nicht den entwickelten Standards
entsprechen.
Die
AG 3 (»Labeling«) befasste sich mit dem
Berliner Modell der Behandlung jugendlicher Intensivtäter
und kritisierte die negativen Rückkoppelungseffekte
der Stigmatisierung als Intensivtäter
für die delinquente Entwicklung . Die AG forderte
alternative, auf Hilfe ausgerichtete Strategien für
den Umgang mit den sog. Intensivtätern.
Die
AG 4 (»Kritische Kriminaltechnik«) informierte
über aktuelle Entwicklungen und methodische Standards
bei den forensischen Wissenschaften.
Die
AG 5 (»(Mehr) Transparenz im Strafverfahren«)
untersuchte die Auswirkungen, die eine Videodokumentation
auf die Beweisqualität von Zeugen- und Beschuldigtenvernehmungen
erwarten lässt. Die AG forderte die Einführung
einer solchen Videodokumentation im Ermittlungsverfahren
und der Hauptverhandlung.
Die
AG 6 (»Wiederaufnahme«) forderte eine Stärkung
der Rechte des Verurteilten in Strafverfahren gegen
Zeugen denen eine Falschaussage zulasten des Verurteilten
vorgeworfen wird. Außerdem forderte die Arbeitsgruppe
die Anerkennung eines prozessordnungswidrigen »Deals«
als absoluten Wiederaufnahmegrund. Weiter forderte die
Arbeitsgruppe eine Verbesserung der Möglichkeiten
des Verurteilten, asservierte Spuren fachkundig untersuchen
zu lassen.
Die
Abschlussdiskussion am Sonntag, den 28. Februar 2009,
unter dem Thema »Verpolizeilichung des Ermittlungsverfahrens«
setzte sich mit der Machtverschiebung im Ermittlungsverfahren
von der Staatsanwaltschaft zur Polizei auseinander und
diskutierte bereits vollzogene Gesetzesänderungen
sowie die im Koalitionsvertrag vereinbarten Änderungen
des Zeugenrechts, durch die die bedenklichen Entwicklungen
der Praxis sanktioniert werden.
Die
Strafverteidigervereinigungen warnen davor, die Leitungs-
und Kontrollfunktion der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren
weiter abzubauen.
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