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Am
14. und 15. Mai 1977 fand in Hannover der erste
Strafverteidigertag statt. In der NJW hieß
es als Ankündigung lapidar:
"Mehrere Gruppierungen von Strafverteidigern
wollen Mitte Mai in Hannover zu einer Tagung zusammentreffen.
Der DAV und der Deutsche Strafverteidiger e.V.
- Arbeitsgemeinschaft des DAV - sind an dieser
Veranstaltung nicht beteiligt." (Heft
21/22 1976, III)
Eine Seite weiter und scheinbar ohne Zusammenhang
wurde unter "Verschiedenes" die Gründung
der Vereinigung Niedersächsischer Strafverteidiger
im März 1976 hingewiesen.
Nicht
umsonst fiel die Darstellung des Strafverteidigertages
und der ihn begründenden und ausrichtenden
Strafverteidigervereinigungen so knapp aus. Die
Tatsache alleine, dass sich Strafverteidiger/innen
außerhalb des Deutschen Anwaltvereins zusammenschlossen,
sorgte für Unmut. In Berlin, Hessen, Niedersachsen
und anderen Bundesländern hatten Strafverteidiger/innen
begonnen, sich gegen die Einschränkung der
Verteidigerrechte zu organisieren. Die meisten
von ihnen sahen sich vom Deutschen Anwaltverein
gegen Berufsverbote, Ermittlungsverfahren, die
Überwachung von Verteidigern, Ehrengerichtsverfahren
und andere Maßnahmen nicht mehr ausreichend
unterstützt. Bereits vor dem ersten Strafverteidigertag
in Hannover hatten sich bundesweit Anwälte/innen
in regionalen Strafverteidigervereinigungen getroffen.
Die Tagesordnung eines dieser Treffen vom 8. Mai
1976 fasst die damals typischen Problemfelder
zusammen:
"1.
Berufsverbote/Ausschließung für Anwälte,
Referendare;
2. Gutachten mit Schriftsätzen für
verschiedene Punbkte über die politische
Repression in der BRD an die UN-Menschenrechtskommission;
3. Diskussions-Gruppe über Stammheim..."
Als
Mitte Mai 1977 der 1. Strafverteidigertag unter
dem Titel "Schutz durch das Strafrecht -
Schutz vor dem Strafrecht: Verteidigung im Widerstreit"
stattfand, kam es zum offenen Eklat mit dem DAV.
Dr. Erich Schmidt-Leichner, Vorsitzender des dem
DAV nahestehenden Deutsche Strafverteidiger e.V.,
zog seine Zusage, als Gastredner teilzunehmen,
wenige Tage vor der Veranstaltung zurück.
In seinem Schreiben an Rechtsanwalt Bertram Börner
heißt es u.a.:
"Wie
Sie mir [...] selbst mitteilen, wurde seitens
des Deutschen Anwaltvereins - Herrn Kollegen
Dr. Brangsch - gegen die Veranstaltung [...]
protestiert. [...] Ich schlage vor, dass Sie
sämtlichen anwesenden Kollegen der drei
Vereine nahelegen, zum Deutschen Anwaltstag
nach München zu kommen, auf dem genau dieselben
Probleme in Referaten behandelt [...] werden.
[...] Ich würde es für besser halten,
wenn sich die Mitglieder dieser Vereine als
Mitglieder unseres Vereins anmelden würden,
wobei selbstverständlich, wie Sie verstehen
werden, im Einzelfall über die Aufnahme
durch besondere Gremien unseres Vereins entschieden
wird."
Die
Strafverteidigervereinigungen haben dies nicht
getan. Vielmehr fand die Tagung ohne Schmidt-Leichner
statt und hat sich seitdem zu einer festen Einrichtung
entwickelt. Auf welche Weise "dieselben Probleme"
andernorts diskutiert wurden, legt indes der Beitrag
Dr. Brangschs auf der als Alternative zum Strafverteidigertag
im Oktober des selben Jahres durchgeführten
"1. Deutschen Strafverteidiger-Tagung"
nahe:
"Wir
sind uns einig in dem Anliegen, [...] eine Grenze
zu ziehen gegenüber solchen Verteidigern,
die sich zu Komplizen ihrer Mandanten machen...
Wir können die Augen nicht davor verschließen,
dass Schlagzeilen gemacht wurden von einer kleinen
Gruppe von Verteidigern, die ihre Berufstätigkeit
mit einem Kampf gegen unsere staatliche Grundordnung
und sogar mit Konspiration mit Verbrechern verbinden.
[...] Wir begrüßen deshalb, dass
der Gesetzgeber gesprochen und das Kontaktsperregesetz
vom 2.10.77 verkündet hat, so problematisch
das Gesetz auch sein mag."
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Teilnehmer/innen besuchten den ersten Strafverteidigertag
in Hannover. Die Veranstaltung ist seitdem zu
einer festen Institution geworden.
Der
Strafverteidigertag war von Beginn an mehr als
Fortbildungsveranstaltung oder berufsständische
Versammlung ein Forum kritischer Advokatur.
Wichtige
Themen waren neben den Ende der 1970er Jahren
durchgeführten Ehrengerichtsverfahren gegen
Rechtsanwälte/innen und das Kontaktsperregesetz:
-
die Eingriffe der Exekutive in das Strafverfahren
- der Strafvollzug und die lebenslange Strafe
durch Sicherungsverwahrung
- die Anti-Terrorgesetzgebung
- die Kriminalisierung sozialer und politischer
Bewegungen
- die Europäisierung des Strafrechts.
Dabei
stehen die Strafverteidiger/innen - wie Dr. Stefan
König in einem Vortrag zum 25. Strafverteidigertag
formulierte - weiter "mit dem Rücken
an der Wand. Das ist sozusagen die berufsspezifische
Haltung. Die typische Standbewegung. Und auch
die für das rechtspolitische Erscheinungsbild
charakteristische Haltung."
Heute
ist der Strafverteidigertag mit regelmäßig
über 500 Teilnehmer/innen die größte
jährliche Veranstaltung zu Themen des Straf-
und Strafprozessrechts. Zwöl Vereinigungen
haben sich im Organisationsbüro der Strafverteidigervereinigungen
zusammengeschlossen. Neben der Organisation und
Durchführung des Strafverteidigertags engagieren
sich die Strafverteidigervereinigungen durch rechtspolitische
Stellungnahmen und Interventionen in Gesetzgebungsverfahren,
durch lokale Veranstaltungen und Seminare und
geben gemeinsam die Schriftenreihe der Strafverteidigervereinigungen
heraus.
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