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Berlin,
18. April 2013
Der Deal bleibt Gesetz.
Veranstaltung mit und gegen den ungeliebten Deal
nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
mit RA Dr. Ali B. Norouzi RA Stefan Conen
Das
Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung
vom 19.03.2013 die gesetzgeberische Fassung des
Deals in Form des Gesetzes zur Verständigung
im Strafverfahren bestehen lassen, indes Korsettstangen
für die Umsetzung eingezogen und Gesetzesgehorsam
von den Beteiligten eingefordert. Der referierende
Kollege Dr. Norouzi hat die Revisionen in zwei
der drei Fälle geführt, welche der Entscheidung
zugrunde lagen. In dieser lauern Chancen, aber
auch Gefahren für die Strafverteidigung.
Die Veranstaltung will diese mit einer Analyse
des Urteils ebenso aufzeigen wie praktische Lösungsansätze
und diese diskutieren. Die Veranstaltung ist auf
2 Stunden ausgelegt.
Donnerstag,
den 18. April 2013 um 19:00 Uhr im Maritim proArte
Hotel Berlin, Friedrichstraße 151, 10117
Berlin | Teilnahmegebühr ägt für
Mitglieder 25,00 €, für Nichtmitglieder
50,00 €.
Um Anmeldung per E-Mail: info|at|strafverteidiger-berlin.de
wird höflich gebeten.
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Berlin,
4. Mai 2013
DER FREMDE ALS FEIND? HEIMATLOS,
AUSGEGRENZT
Europäische Konferenz - Konferenzsprachen:
Deutsch, Englisch mit Simultanübersetzung
4. MAI 2013, 09H30 18H00, Ver.di Bundesverwaltung,
Paula-Thiede-Ufer 10, BERLIN
Auf
ihrem Weg in die Europäische Union (EU) erfahren
die Flüchtlinge auf vielfältige, oft
lebensbedrohliche Weise, dass sie unerwünscht
sind. Das gilt auch für diejenigen, denen
es gelingt, die EU zu erreichen. Nicht selten
tragen die EU und ihre Mitgliedsstaaten Mitverantwortung
für Fluchtursachen, wie Verfolgung und Armut.
Die
gegen Flüchtlinge und andere MigrantInnen
aufgebauten Barrieren werden oft in eine rechtliche
aber keineswegs menschenrechtliche oder
rechtsstaatliche - Form gebracht. Bei der Anwendung
internationalen Flüchtlingsrechts, soweit
es überhaupt beachtet wird, wird häufig
suggeriert, es handele sich um einen Gnadenakt.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) und der
Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
(EGMR) haben sich in den vergangenen Jahren in
einer Vielzahl von Entscheidungen mit der Abschottungspraxis,
der Asylgewährungspraxis und der Überstellungspraxis
der EU und ihrer Mitgliedsstaaten auseinandergesetzt.
.
Im
Bemühen der deutschen Bundesregierung, wenigsten
eine rechtliche Form zu wahren, wurde vor 20 Jahren
das Asylrecht in der Verfassung gestutzt. In Erinnerung
an diesen Menschenrechtsskandal werden in diesem
Jahr zahlreiche Proteste stattfinden. Die EJDM
und die VDJ gemeinsam mit zahlreichen Mitveranstaltern
reihen sich in diese Protestfront ein.
Auf
der Konferenz werden die ReferentInnen auf die
verschiedenen Etappen von Flucht und Migration
eingehen und auf die damit zusammenhängenden
rechtlichen Fragen.
Mehr
Informationen zur Konferenz und zu den Teilnahmebedingungen
finden Sie hier 
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Frankfurt/Main,
15. Mai 2013
Veranstaltung zur Rechtsmedizin:
Blutspurenanalyse
mit Dr. Roman Bux, Heidelberg
Die Blutspurenverteilungsmuster-Analyse ist ein
Verfahren, das bei Delikten mit blutenden Verletzungen
über die Identifikation und Interpretation
von aussagekräftigen Spurenteilen, sog. Blutspurenfeldern,
eine Rekonstruktion des Geschehensablaufs ermöglicht.
Im Einzelnen kann häufig etwa zu folgenden
Fragen Stellung genommen werden:
Körperhaltung und Körperposition des
Geschädigten, ggfs. bei einer Reihe von Einwirkungen
die Position und Haltung beim ersten Angriff,
Einseitigkeit vs. Zweiseitigkeit des Geschehens
(Kampf?), Handlungsdynamik, Örtlicher Verlauf
der Tathandlungen, Zeitlicher Ablauf (Bluttrocknungsverhalten),
Art der Einwirkung/des Tatwerkzeuges, Plausibilität
der Täterschaft in Anbetracht der am Beschuldigten
nachweisbaren/nicht nachweisbaren Blutantragungen
Der Referent ist seit 1999 in der Rechtsmedizin
tätig, Leiter der Abt. Forensischer Medizin
in Heidelberg. Wissenschaftlicher und gutachterlicher
Schwerpunkt: Blutspurenverteilungsmuster-Analyse
(bloodstain pattern analysis, BPA)
Ort:
Gerichtsgebäude B, 1. Stock, Anwaltszimmer
| Termin: 15. Mai 2013, 13.00 - 17.00 Uhr
Preis: 80,00 € zzgl. MwSt. für Mitglieder
der Vereinigung; 120,00 € zzgl. MwSt. für
Nichtmitglieder
Anmeldung
bitte an: sekretariat|at|strafverteidiger-hessen.de
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Heusenstamm
(bei Frankfurt), 3. & 4.Mai 2013
Gut befragt ist halb gewonnen ®
Seminar: Frage- und Vernehmungstechniken vor Gericht
Referentin: Johanna Busmann
Sie
lernen, die Bestimmungen der StPO auszunutzen,
sich im Gerichtssaal zu positionieren und gegnerische
Zeugen kritisch zu befragen. Sie lernen, Lügenabsichten
zu enttarnen und eine Struktur in Ihre Zeugenvernehmungen
zu bringen. Sie lernen, Taktiken und Strategien
bewusst und geplant für Ihren Mandanten einzusetzen.
Die
Strafverteidigervereinigung NRW e.V. hatte bereits
vor einigen Jahren das Seminar Gut befragt
ist halb gewonnen ® mit der Referentin
Johanna Busmann durchgeführt. Wegen der Höhe
des Teilnehmerbeitrags (und dem Kostenrisiko bezüglich
des Hotels) ist jetzt vereinbart worden, dass
die Strafverteidigervereinigung NRW kein Kostenrisiko
trägt, sondern das Seminar von busmann training
® durchgeführt wird.
Veranstalterin:
busmann training ®
Kosten: 710,-- € (610,-- € bei Anmeldung
zu dritt), plus Hotel usw.
Näheres entnehmen Sie bitte der ausführlichen
Seminarbeschreibung hier 
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Essen,
15. Mai 2013 15:00 18:00 Uhr
Brennpunkt: Drogen & Strafrecht
Drogen
2.1.: Kiffen war gestern Legal highs
und chemical researchs, Wirkungen,
Strafbarkeit und Verteidigungsmöglichkeiten
Referent:
RA Dr. Frank Nobis, Iserlohn
Zurückstellung
der Strafe gem. §§ 35 ff. BtMG
Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen sie ihren
Strafverteidiger
Referent:
RA Dr. Henner Apfel, Düsseldorf, Autor des
Praxishandbuchs: Apfel/Strittmatter, Praxiswissen
Strafverteidigung im Betäubungsmittelrecht
Suchtkrank
im Knast Zur (verbesserten) Zusammenarbeit
von Drogenberatern und Strafverteidigern
Referent:
Stefan Tertel, Geschäftsführer und Leiter
der Anonymen Drogenberatung drobs
des Märkischen Kreis, Iserlohn
Philharmonie
Essen, Grüner Saal, Huyssenallee 53
Anmeldungen erbeten bei der Strafverteidigervereinigung
NRW, Tel.: 0234 - 9136710; Fax: 0234 - 9136720,
info|at|strafverteidigervereinigung-nrw.de
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Loccum,
31. Mai bis 2. Juni 2013
Strafe - wozu?
Auf welchem Weg und wohin entwickelt sich die
Kriminalpolitik
Menschen
verletzen Regeln. Darauf wird in verschiedener
Weise reagiert, auch durch Strafen. Empörung
über Missstände führt häufig
zum Ruf nach mehr Strafrecht.
Die
Strafgesetzgebung aber lässt kaum erkennen,
welche Konzepte den kriminalpolitischen Entscheidungen
zugrunde liegen.
Die
grundsätzliche Frage wird nicht gestellt,
wie viel Strafrecht eigentlich wünschenswert
und unbedingt notwendig ist. Können Tatbestände
aus unserem Strafgesetz entlassen werden, weil
andere Regelungen ausreichen würden? Welche
kriminalpolitischen Maßnahmen sind wirklich
vonnöten, um die Rechtstreue der Bevölkerung
zu sichern und mangelndem Unrechtsbewusstsein
abzuhelfen? Wo verläuft die Grenze zwischen
Kriminalpolitik und Sozialpolitik? An welchen
Leitlinien sollte sich Kriminalpolitik zukünftig
orientieren?
Während
der Tagung wird zunächst analysiert, wie
sich kriminalpolitische Entscheidungen entwickelt,
sie das Arbeitsbild der Strafjustiz verändert
haben und welche Faktoren und Akteure aktuell
die Kriminalpolitik dominieren.
Exemplarisch
wird für die Bereiche Bagatellunrecht, Verwaltungsunrecht,
Betäubungsmittelstrafrecht und Schadensersatz
untersucht, wie kriminalpolitische Entscheidungen
in Zukunft zu gestalten sind. Hier steht auch
kritisch zur Diskussion, welche Beratungsfunktion
der Wissenschaft zukommen kann. Das führt
zu einem grundsätzlichen Diskurs über
die Aufgabe der Strafjustiz in unserer Gesellschaft.
Woran soll sich eine durchdachte Kriminalpolitik
in Zukunft orientieren?
Zu
Wort kommen Praktiker aus Justiz und Anwaltschaft,
die mit der Umsetzung der kriminalpolitischen
Entscheidungen befasst sind, sowie Wissenschaftler,
die die Strafjustiz und die Politik von außen
betrachten.
Die
Tagung wird veranstaltet von der Evangelischen
Akademie Loccum in Kooperation mit dem Arbeitskreis
Strafjustiz in Niedersachsen. Alle Informationen
zur Tagung, das vollständige Programm und
die Teilnahmebedingungen finden Sie hier 
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Hannover,
8. Juni 2013
Revisionsrecht
mit RiBGH Prof. Dr. Henning Radtke, Karlsruhe
& RA Prof. Dr. Michael Nagel, Hannover
Die
Veranstaltung soll der Erörterung und Diskussion
von Fragestellungen dienen, welche im Kontext
des Revisionsrechts auftreten können. Einführend
sollen die allgemeinen Anforderungen an eine Revisionsbegründungsschrift
behandelt und dabei aufgezeigt werden, welche
häufig auftretende Fehler einer möglicherweise
in der Sache erfolgreichen Revision den Boden
entziehen können. Anschließend soll
anhand aktueller Rechtsprechung aufgezeigt werden,
welche Anforderungen sich aus revisionsrechtlicher
Perspektive bereits in der Tatsacheninstanz an
den Verteidiger/die Verteidigerin stellen. Der
abschließende Teil ist einer Auswertung
aktueller revisionsrechtlicher Rechtsprechung
vorbehalten. Es soll versucht werden, die einzelnen
zu behandelnden Fragen sowohl aus anwaltlicher
als auch aus richterlicher Perspektive darzustellen
und zu behandeln, wobei die Veranstaltung im Ergebnis
auf die Vermittlung der für die Führung
einer erfolgreichen Revision erforderlichen Kenntnisse
ausgerichtet ist.
Die
Teilnehmer erhalten eine Bescheinigung nach §
15 FAO (5,5 Zeitstunden).
Anmeldungen
bitte ausschließlich schriftlich, per Fax
(0511 / 307 607 70) oder Email (vnbs|at|strafverteidiger-vnbs.de)
an die Geschäftsstelle der VNBS.
Die
Teilnahmegebühr beträgt 130,00 €
für Mitglieder der Strafverteidigervereinigungen
und 190,00 € für Nicht-mitglieder. Für
Kolleginnen und Kollegen, die nicht länger
als drei Jahre zur Anwaltschaft zugelassen sind,
beträgt der Beitrag 100,00 € (Mitglieder)
bzw. 150,00 € (Nichtmitglieder).
Termin
und Ort: 08.06.2013, 10.00 17.00 Uhr |
Hannover, Novotel, Podbielskistr. 21 - 23
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Wuppertal,
21. und 22. Juni 2013
Zukunftssicher und erfolgreich
Qualitätsmanagement für Anwälte
Arcadia Hotel, Auf dem Johannisberg 1, 42103 Wuppertal,
Tel: 0202 - 4967171
Die
Fortbildungsveranstaltung ist in erster Linie
für Strafverteidiger konzipiert, kann aber,
insbesondere am Samstag, auch von Rechtsanwälten
mit anderen Arbeitsschwerpunkten besucht werden.
Wir werden uns mit den außer-juristischen
Arbeitsfeldern beschäftigen, die eine wirtschaftlich
erfolgreiche, gut organisierte und zufriedene
Tätigkeit sichern und unsere Arbeit den gewachsenen
Anforderungen anpasst.
Freitag,
21. Juni 2013
9.00
- 12.15 h MARKETING IN DER STRAFVERTEIDIGERKANZLEI
Referentin: Rechtsanwältin Ilona Cosack,
Mainz
12.15 -13.30 h Mittagspause
13.30 - 15.00 h CONTROLLING
Referent: Rechtsanwalt Georg Schulze, Bielefeld
15.30 - 17.30 h SUPERVISION FÜR STRAFVERTEIDIGER
Referent: Klaus Felder, Supervisor, Kürten
Samstag,
22. Juni 2013
9.30
- 13.00 h TECHNIK, DIE BEGEISTERT
Referent: Rechtsanwalt Dr. Marc André Kaulfuß,
Essen
Die
Fortbildung kann für die einzelnen Tage oder
für beide Tage gebucht werden.
Teilnehmerbeitrag
Freitag und Samstag: 140 € für Nichtmitglieder,
100 € für Mitglieder
Teilnehmerbeitrag Freitag: 120 € für
Nichtmitglieder, 90 € für Mitglieder
Teilnehmerbeitrag Samstag: 50 € für
Nichtmitglieder, 30 € für Mitglieder
Im Teilnehmerbeitrag sind Pausengetränke
und Snacks, sowie freitags ein Mittagsbuffet und
dazu ein Softgetränk enthalten
Anmeldungen
an: Strafverteidigervereinigung NRW, Kurt-Schumacher-Platz
8, 444787 Bochum
oder per Email: info|at|strafverteidigervereinigung-nrw.de
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