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Fachanwaltskurs 2014
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Die Vereinigung Hessischer Strafverteidiger e.V. bietet Anfang des Jahres 2014 wieder einen Kurs zum Erwerb des Fachanwaltstitels für Strafrecht an.

Termine:
17.01.2014, 18.01.2014, 19.01.2014, 23.01.2014, 24.01.2014, 25.01.2014, 26.01.2014, 06.02.2014, 07.02.2014, 08.02.2014, 09.02.2014, 13.02.2014, 14.02.2014, 15.02.2014, 16.02.2014, 28.02.2014, 01.03.2014 und 02.03.2014.
Jeweils 9:00 – 18:30 Uhr (an Klausurtagen – 26.01.2014, 09.02.2014, 16.02.2014 – bis 14:00 Uhr).

Ort:
Tagungszentrum des Dominikanerklosters (VCH Hotel Spenerhaus) in Frankfurt am Main.

Kosten:
1.800,00 € zzgl. MwSt. (für Nichtmitglieder der Vereinigung Hessischer Strafverteidiger e.V.), 1.600,00 € zzgl. MwSt. (für Mitglieder der Vereinigung Hessischer Strafverteidiger e.V.), 1.400,00 € zzgl. MwSt. (für Referendare und Junganwälte mit max. 2 Jahren Zulassung)

Die Kosten verstehen sich inklusive Klausurgebühren, Arbeitsmaterialien und Pausenerfrischungen.
Ratenzahlung möglich!

Anmeldung:
sekretariat|at|strafverteidiger-hessen.de

Berlin, 18. April 2013
Der Deal bleibt Gesetz. Veranstaltung mit und gegen den ungeliebten Deal nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
mit RA Dr. Ali B. Norouzi RA Stefan Conen

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 19.03.2013 die gesetzgeberische Fassung des Deals in Form des Gesetzes zur Verständigung im Strafverfahren bestehen lassen, indes „Korsettstangen“ für die Umsetzung eingezogen und „Gesetzesgehorsam“ von den Beteiligten eingefordert. Der referierende Kollege Dr. Norouzi hat die Revisionen in zwei der drei Fälle geführt, welche der Entscheidung zugrunde lagen. In dieser lauern Chancen, aber auch Gefahren für die Strafverteidigung. Die Veranstaltung will diese mit einer Analyse des Urteils ebenso aufzeigen wie praktische Lösungsansätze und diese diskutieren. Die Veranstaltung ist auf 2 Stunden ausgelegt.

Donnerstag, den 18. April 2013 um 19:00 Uhr im Maritim proArte Hotel Berlin, Friedrichstraße 151, 10117 Berlin | Teilnahmegebühr ägt für Mitglieder 25,00 €, für Nichtmitglieder 50,00 €.
Um Anmeldung per E-Mail: info|at|strafverteidiger-berlin.de wird höflich gebeten.

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Berlin, 4. Mai 2013
DER FREMDE ALS FEIND? – HEIMATLOS, AUSGEGRENZT
Europäische Konferenz - Konferenzsprachen: Deutsch, Englisch – mit Simultanübersetzung 4. MAI 2013, 09H30 – 18H00, Ver.di Bundesverwaltung, Paula-Thiede-Ufer 10, BERLIN

Auf ihrem Weg in die Europäische Union (EU) erfahren die Flüchtlinge auf vielfältige, oft lebensbedrohliche Weise, dass sie unerwünscht sind. Das gilt auch für diejenigen, denen es gelingt, die EU zu erreichen. Nicht selten tragen die EU und ihre Mitgliedsstaaten Mitverantwortung für Fluchtursachen, wie Verfolgung und Armut.

Die gegen Flüchtlinge und andere MigrantInnen aufgebauten Barrieren werden oft in eine rechtliche – aber keineswegs menschenrechtliche oder rechtsstaatliche - Form gebracht. Bei der Anwendung internationalen Flüchtlingsrechts, soweit es überhaupt beachtet wird, wird häufig suggeriert, es handele sich um einen Gnadenakt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) haben sich in den vergangenen Jahren in einer Vielzahl von Entscheidungen mit der Abschottungspraxis, der Asylgewährungspraxis und der Überstellungspraxis der EU und ihrer Mitgliedsstaaten auseinandergesetzt. .

Im Bemühen der deutschen Bundesregierung, wenigsten eine rechtliche Form zu wahren, wurde vor 20 Jahren das Asylrecht in der Verfassung gestutzt. In Erinnerung an diesen Menschenrechtsskandal werden in diesem Jahr zahlreiche Proteste stattfinden. Die EJDM und die VDJ – gemeinsam mit zahlreichen Mitveranstaltern – reihen sich in diese Protestfront ein.

Auf der Konferenz werden die ReferentInnen auf die verschiedenen Etappen von Flucht und Migration eingehen und auf die damit zusammenhängenden rechtlichen Fragen.

Mehr Informationen zur Konferenz und zu den Teilnahmebedingungen finden Sie hier

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Frankfurt/Main, 15. Mai 2013
Veranstaltung zur Rechtsmedizin: Blutspurenanalyse
mit Dr. Roman Bux, Heidelberg

Die Blutspurenverteilungsmuster-Analyse ist ein Verfahren, das bei Delikten mit blutenden Verletzungen über die Identifikation und Interpretation von aussagekräftigen Spurenteilen, sog. Blutspurenfeldern, eine Rekonstruktion des Geschehensablaufs ermöglicht. Im Einzelnen kann häufig etwa zu folgenden Fragen Stellung genommen werden:
Körperhaltung und Körperposition des Geschädigten, ggfs. bei einer Reihe von Einwirkungen die Position und Haltung beim ersten Angriff, Einseitigkeit vs. Zweiseitigkeit des Geschehens (Kampf?), Handlungsdynamik, Örtlicher Verlauf der Tathandlungen, Zeitlicher Ablauf (Bluttrocknungsverhalten), Art der Einwirkung/des Tatwerkzeuges, Plausibilität der Täterschaft in Anbetracht der am Beschuldigten nachweisbaren/nicht nachweisbaren Blutantragungen

Der Referent ist seit 1999 in der Rechtsmedizin tätig, Leiter der Abt. Forensischer Medizin in Heidelberg. Wissenschaftlicher und gutachterlicher Schwerpunkt: Blutspurenverteilungsmuster-Analyse (bloodstain pattern analysis, BPA)

Ort: Gerichtsgebäude B, 1. Stock, Anwaltszimmer | Termin: 15. Mai 2013, 13.00 - 17.00 Uhr
Preis: 80,00 € zzgl. MwSt. für Mitglieder der Vereinigung; 120,00 € zzgl. MwSt. für Nichtmitglieder
Anmeldung bitte an: sekretariat|at|strafverteidiger-hessen.de

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Heusenstamm (bei Frankfurt), 3. & 4.Mai 2013
Gut befragt ist halb gewonnen ®
Seminar: Frage- und Vernehmungstechniken vor Gericht
Referentin: Johanna Busmann

Sie lernen, die Bestimmungen der StPO auszunutzen, sich im Gerichtssaal zu positionieren und gegnerische Zeugen kritisch zu befragen. Sie lernen, Lügenabsichten zu enttarnen und eine Struktur in Ihre Zeugenvernehmungen zu bringen. Sie lernen, Taktiken und Strategien bewusst und geplant für Ihren Mandanten einzusetzen.

Die Strafverteidigervereinigung NRW e.V. hatte bereits vor einigen Jahren das Seminar „Gut befragt ist halb gewonnen ®“ mit der Referentin Johanna Busmann durchgeführt. Wegen der Höhe des Teilnehmerbeitrags (und dem Kostenrisiko bezüglich des Hotels) ist jetzt vereinbart worden, dass die Strafverteidigervereinigung NRW kein Kostenrisiko trägt, sondern das Seminar von busmann training ® durchgeführt wird.

Veranstalterin: busmann training ®
Kosten: 710,-- € (610,-- € bei Anmeldung zu dritt), plus Hotel usw.
Näheres entnehmen Sie bitte der ausführlichen Seminarbeschreibung hier

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Essen, 15. Mai 2013 15:00 – 18:00 Uhr
Brennpunkt: Drogen & Strafrecht

Drogen 2.1.: Kiffen war gestern – „Legal highs“ und „chemical researchs“, Wirkungen, Strafbarkeit und Verteidigungsmöglichkeiten

Referent: RA Dr. Frank Nobis, Iserlohn

Zurückstellung der Strafe gem. §§ 35 ff. BtMG – Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen sie ihren Strafverteidiger

Referent: RA Dr. Henner Apfel, Düsseldorf, Autor des Praxishandbuchs: Apfel/Strittmatter, Praxiswissen Strafverteidigung im Betäubungsmittelrecht

Suchtkrank im Knast – Zur (verbesserten) Zusammenarbeit von Drogenberatern und Strafverteidigern

Referent: Stefan Tertel, Geschäftsführer und Leiter der Anonymen Drogenberatung „drobs“ des Märkischen Kreis, Iserlohn

Philharmonie Essen, Grüner Saal, Huyssenallee 53
Anmeldungen erbeten bei der Strafverteidigervereinigung NRW, Tel.: 0234 - 9136710; Fax: 0234 - 9136720, info|at|strafverteidigervereinigung-nrw.de

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Loccum, 31. Mai bis 2. Juni 2013
Strafe - wozu?
Auf welchem Weg und wohin entwickelt sich die Kriminalpolitik

Menschen verletzen Regeln. Darauf wird in verschiedener Weise reagiert, auch durch Strafen. Empörung über Missstände führt häufig zum Ruf nach mehr Strafrecht.

Die Strafgesetzgebung aber lässt kaum erkennen, welche Konzepte den kriminalpolitischen Entscheidungen zugrunde liegen.

Die grundsätzliche Frage wird nicht gestellt, wie viel Strafrecht eigentlich wünschenswert und unbedingt notwendig ist. Können Tatbestände aus unserem Strafgesetz entlassen werden, weil andere Regelungen ausreichen würden? Welche kriminalpolitischen Maßnahmen sind wirklich vonnöten, um die Rechtstreue der Bevölkerung zu sichern und mangelndem Unrechtsbewusstsein abzuhelfen? Wo verläuft die Grenze zwischen Kriminalpolitik und Sozialpolitik? An welchen Leitlinien sollte sich Kriminalpolitik zukünftig orientieren?

Während der Tagung wird zunächst analysiert, wie sich kriminalpolitische Entscheidungen entwickelt, sie das Arbeitsbild der Strafjustiz verändert haben und welche Faktoren und Akteure aktuell die Kriminalpolitik dominieren.

Exemplarisch wird für die Bereiche Bagatellunrecht, Verwaltungsunrecht, Betäubungsmittelstrafrecht und Schadensersatz untersucht, wie kriminalpolitische Entscheidungen in Zukunft zu gestalten sind. Hier steht auch kritisch zur Diskussion, welche Beratungsfunktion der Wissenschaft zukommen kann. Das führt zu einem grundsätzlichen Diskurs über die Aufgabe der Strafjustiz in unserer Gesellschaft. Woran soll sich eine durchdachte Kriminalpolitik in Zukunft orientieren?

Zu Wort kommen Praktiker aus Justiz und Anwaltschaft, die mit der Umsetzung der kriminalpolitischen Entscheidungen befasst sind, sowie Wissenschaftler, die die Strafjustiz und die Politik von außen betrachten.

Die Tagung wird veranstaltet von der Evangelischen Akademie Loccum in Kooperation mit dem Arbeitskreis Strafjustiz in Niedersachsen. Alle Informationen zur Tagung, das vollständige Programm und die Teilnahmebedingungen finden Sie hier

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Hannover, 8. Juni 2013
Revisionsrecht
mit RiBGH Prof. Dr. Henning Radtke, Karlsruhe & RA Prof. Dr. Michael Nagel, Hannover

Die Veranstaltung soll der Erörterung und Diskussion von Fragestellungen dienen, welche im Kontext des Revisionsrechts auftreten können. Einführend sollen die allgemeinen Anforderungen an eine Revisionsbegründungsschrift behandelt und dabei aufgezeigt werden, welche häufig auftretende Fehler einer möglicherweise in der Sache erfolgreichen Revision den Boden entziehen können. Anschließend soll anhand aktueller Rechtsprechung aufgezeigt werden, welche Anforderungen sich aus revisionsrechtlicher Perspektive bereits in der Tatsacheninstanz an den Verteidiger/die Verteidigerin stellen. Der abschließende Teil ist einer Auswertung aktueller revisionsrechtlicher Rechtsprechung vorbehalten. Es soll versucht werden, die einzelnen zu behandelnden Fragen sowohl aus anwaltlicher als auch aus richterlicher Perspektive darzustellen und zu behandeln, wobei die Veranstaltung im Ergebnis auf die Vermittlung der für die Führung einer erfolgreichen Revision erforderlichen Kenntnisse ausgerichtet ist.

Die Teilnehmer erhalten eine Bescheinigung nach § 15 FAO (5,5 Zeitstunden).

Anmeldungen bitte ausschließlich schriftlich, per Fax (0511 / 307 607 70) oder Email (vnbs|at|strafverteidiger-vnbs.de) an die Geschäftsstelle der VNBS.

Die Teilnahmegebühr beträgt 130,00 € für Mitglieder der Strafverteidigervereinigungen und 190,00 € für Nicht-mitglieder. Für Kolleginnen und Kollegen, die nicht länger als drei Jahre zur Anwaltschaft zugelassen sind, beträgt der Beitrag 100,00 € (Mitglieder) bzw. 150,00 € (Nichtmitglieder).

Termin und Ort: 08.06.2013, 10.00 – 17.00 Uhr | Hannover, Novotel, Podbielskistr. 21 - 23

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Wuppertal, 21. und 22. Juni 2013
Zukunftssicher und erfolgreich – Qualitätsmanagement für Anwälte
Arcadia Hotel, Auf dem Johannisberg 1, 42103 Wuppertal, Tel: 0202 - 4967171

Die Fortbildungsveranstaltung ist in erster Linie für Strafverteidiger konzipiert, kann aber, insbesondere am Samstag, auch von Rechtsanwälten mit anderen Arbeitsschwerpunkten besucht werden. Wir werden uns mit den außer-juristischen Arbeitsfeldern beschäftigen, die eine wirtschaftlich erfolgreiche, gut organisierte und zufriedene Tätigkeit sichern und unsere Arbeit den gewachsenen Anforderungen anpasst.

Freitag, 21. Juni 2013

9.00 - 12.15 h MARKETING IN DER STRAFVERTEIDIGERKANZLEI
Referentin: Rechtsanwältin Ilona Cosack, Mainz
12.15 -13.30 h Mittagspause
13.30 - 15.00 h CONTROLLING
Referent: Rechtsanwalt Georg Schulze, Bielefeld
15.30 - 17.30 h SUPERVISION FÜR STRAFVERTEIDIGER
Referent: Klaus Felder, Supervisor, Kürten

Samstag, 22. Juni 2013

9.30 - 13.00 h TECHNIK, DIE BEGEISTERT
Referent: Rechtsanwalt Dr. Marc André Kaulfuß, Essen

Die Fortbildung kann für die einzelnen Tage oder für beide Tage gebucht werden.

Teilnehmerbeitrag Freitag und Samstag: 140 € für Nichtmitglieder, 100 € für Mitglieder
Teilnehmerbeitrag Freitag: 120 € für Nichtmitglieder, 90 € für Mitglieder
Teilnehmerbeitrag Samstag: 50 € für Nichtmitglieder, 30 € für Mitglieder
Im Teilnehmerbeitrag sind Pausengetränke und Snacks, sowie freitags ein Mittagsbuffet und dazu ein Softgetränk enthalten

Anmeldungen an: Strafverteidigervereinigung NRW, Kurt-Schumacher-Platz 8, 444787 Bochum
oder per Email: info|at|strafverteidigervereinigung-nrw.de

Verantwortlich i.S.d. § 6 MDStV, § 6 TDG und i.S.d. Pressegesetzes: Organisationsbüro der Strafverteidigervereinigungen | Mommsenstr. 45 | 10629 Berlin | Geschäftsstelle: Jasper von Schlieffen, Thomas Uwer | tel: 030 31018218 | fax: 030 31018219 | info[at]strafverteidigertag.de